Die Versammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Gemäß § 8 Ziff. 9 der Satzung kann über Anträge, die nicht schon in dem Tagesordnungsverzeichnis stehen, nur abgestimmt werden, wenn Anträge mindestens acht Tage vor der Versammlung schriftlich bei dem Vorsitzenden eingehen.